Medizinrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Tenderich 

Mit Aufnahme meiner anwaltlichen Tätigkeit in 2003 bildete ebenfalls das Medizinrecht einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit, wobei ich sowohl auf der Patienten- als auch auf der Ärzteseite tätig bin.

Nach erfolgreicher theoretischer sowie auch praktischer Qualifikation hat mir die Rechtsanwaltskammer Hamm im März 2010 den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" verliehen.

Ich berate Ärzte im gesamten Bereich des Vertragsarztrechtes, des Arzt-standesrechtes sowie des Arztstrafrechtes. Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Beratung zu gesellschaftsrechtlichen Kooperationsmodellen zwischen Ärzten. Ebenfalls begleite ich im Rahmen der Vertragsgestaltung den Verkauf der ärztlichen Praxis.

Auf Patientenseite bin ich schwerpunktmäßig mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler befasst. Hierbei gilt es aus anwaltlicher Sicht zur Vorbereitung der ggfs. erforderlichen gerichtlichen Umsetzung von Schadensersatzansprüchen den ärztlichen Behandlungsfehler fachlich zu verifizieren.